Auch in der delegierten Einvernahme vom 5. Mai 2017 konnte der Beschuldigte auf entsprechende Frage angeblich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob ausser den Kaufinteressenten auch andere Personen mit seinem Motorrad gefahren seien (pag. 7 Z. 81 ff.), nur um dann aber gleich darauf zu Protokoll zu geben, ab und zu hätten auch Kollegen von ihm das Motorrad gefahren (pag. 7 Z. 83 f.). Auch in Bezug auf letztere wollte er dann aber keine Namen nennen (pag. 7 Z. 86 ff.)