Denn selbst wenn der Helm und die Schuhe einmal ihm gehört haben sollten, so wäre es nicht erstaunlich, wenn der Beschuldigte rund acht Monate nach dem Verkauf des Motorrads am 22. bzw. 25. August 2016 bzw. sogar rund 10 Monate nach der Messung am 23. Juni 2016 nicht mehr im Besitz der gesamten, an diesem Tag getragenen Ausrüstung gewesen wäre. Höchst unglaubhaft sind sodann die Angaben des Beschuldigten, wenn er geltend machte, er könne die Personalien der Kaufinteressenten nicht mehr ausfindig machen und auch nicht mehr rekonstruieren, ob ein Kaufinteressent konkret am 23. Juni 2016 eine Probefahrt gemacht habe (vgl. pag. 7 Z. 65 f., Z. 73 f.: «[…