14 mir.») und begründet dies die Vermutung, dass der Beschuldigte, als Eigentümer des Motorrades und der Jacke, der Motorradlenker war, der am 23. Juni 2016 um 08.49 Uhr die Radarmessstelle passierte. Die durch den Beschuldigten diesbezüglich vorgebrachte Erklärung, wonach er die Jacke einigen Kaufinteressenten für die Dauer der Probefahrt ausgeliehen habe, vermag nicht zu überzeugen: