Schnittpunkt Linie R mit Kurveninnenrand), wie dies die Kantonspolizei Bern im vorliegenden Fall getan hat (vgl. pag. 182 und pag. 186). Schliesslich sprechen auch die Front- und Heckaufnahmen (pag. 187 f.) dagegen, dass die massgebliche von der Polizei abgesteckte und vermessene Strecke in Richtung Büetigen zu verschieben wäre: Auf den Bildern ist ersichtlich, dass sich das Motorrad, als der Radar auslöste, jeweils auf dem Streckenabschnitt mit ausgezogener Sicherheitslinie befand (vgl. insbesondere pag. 187). Auf den Google- Maps-Ausdrucken (Aufnahmen aus der Vogelperspektive; pag. 113 und pag.