des Berichts der Kantonspolizei Bern vom 7. Juni 2018, pag. 180 ff.). Die gemessene Abweichung zum Innenrand der Randlinie beträgt demnach in der Mitte der 25 m langen Strecke, d.h. nach 12.5 m, lediglich 5 cm (vgl. pag. 185). Da die Abweichung damit nicht grösser als 30 cm ist, liegt keine Kurve i.S. der Weisungen des ASTRA vor.