Im vorliegenden Fall wurde die Messung mit einem autonom betriebenen semistationären Messsystem durchgeführt (vgl. pag. 181). Die Messstrecke wurde durch die Kantonspolizei Bern, Technische Verkehrsüberwachung, nachvollziehbar vermessen und dokumentiert, wobei sowohl die Position des Radargeräts, als auch die massgebliche Strecke von 25 m bzw. die mittige Distanz von 12.5 m abgemessen und auf den Fotografien eingezeichnet wurden (vgl. die Bilder 1, 2, 3 und 3a bzw. pag. 182 ff. des Berichts der Kantonspolizei Bern vom 7. Juni 2018, pag.