Der Führerausweis wird ihm nur unter der Bedingung des gesetzeskonformen Verhaltens ausgestellt. Es treffen ihn damit neben den Verhaltenspflichten vielfältige Auskunftspflichten gegenüber den Behörden. Falls er sich weigert Auskunft zu geben, kann er dazu nicht gezwungen werden. Er muss aber die Konsequenzen tragen (Urteil des Bundesgerichts 6B_515/2014 vom 26. August 2014 E. 3). 9.3.4 Konkrete Würdigung 9.3.4.1. Zur Frage der Korrektheit der Messung Was die vom Beschuldigten gerügte, angeblich fehlende Weisungskonformität der Messung (vgl. pag. 9 Z. 175 ff., pag. 75, pag. 108 Z. 21 ff., pag. 113 ff. und pag.