Aufgrund seiner Akzeptanz der Strassenverkehrsgesetzgebung und seiner darauf beruhenden Fahrberechtigung treffen den Führer eines Motorfahrzeugs gewisse Obliegenheiten. So wird der Führerausweis erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und die Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht (Art. 14 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Der Führerausweis wird ihm nur unter der Bedingung des gesetzeskonformen Verhaltens ausgestellt.