Von Zollikofen herkommend an dieser Stelle vorbeizufahren käme einem unsinnigen Umweg gleich. Auch dieses Element stimme mit den anderen Elementen der Akten überein, aus denen sich ergebe, dass es nicht der Beschuldigte gewesen sei, welcher das Motorrad gelenkt habe, als dieses vom Radar «geblitzt» worden sei, sondern eben eine andere Person, die das Motorrad zur Probe gefahren habe und sich rasch eine Meinung habe bilden wollen, indem sie dieses stark beschleunigt habe. Dies sei an einer Stelle in der Nähe des Wohnorts des Beschuldigten passiert, von welcher dieser gewusst habe, dass dort Radarkontrollen häufig seien (pag.