Die Rapporte seien jeweils am Monatsende ausgedruckt und unterschrieben worden. Im vorliegenden Fall stelle man in Anbetracht der Aktenlage, insbesondere der Karte aus Google Maps, rasch fest, dass es überhaupt keinen Sinn mache, an der Stelle, wo das Motorrad «geblitzt» worden sei, durchzufahren. Der Ort, wo der Radar stationiert gewesen sei, erscheine nicht auf dem damaligen Arbeitsweg des Beschuldigten zwischen dem damaligen Arbeitsort in Zollikofen und seinem Wohnort – weder auf der Strecke über Lyss, noch auf der Strecke über Wengi und Diessbach. Von Zollikofen herkommend an dieser Stelle vorbeizufahren käme einem unsinnigen Umweg gleich.