8 Formular sei kein Einvernahmeprotokoll. Die Polizeibeamten hätten den Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt danach gefragt, wer das Motorrad am fraglichen Tag hätte fahren können. Wie es in den Akten stehe, sei es vorgekommen, dass der Beschuldigte sein Motorrad Freunden ausgeliehen habe. Zudem habe es sich um einen Zeitraum gehandelt, während dem der Beschuldigte sein Motorrad nachweislich zum Verkauf ausgeschrieben gehabt habe und viele Kaufinteressenten das Motorrad zur Probe gefahren seien.