Beschuldigter Mit Stellungnahme vom 5. Juli 2018 bringt der Beschuldigte vor, die Berufungsführerin versuche, die Angaben des Beschuldigten auf dem Formular «Lenkerermittlung» als belastende Aussagen darzustellen. Eine solche Interpretation des Formulars ergebe in Anbetracht der Aktenlage überhaupt keinen Sinn. Es handle sich um ein Formular, das teilweise vom Beschuldigten ausgefüllt worden sei, nachdem er am 2. August 2016 auf den Polizeiposten in Lyss vorgeladen worden sei, ohne dass ihm vorgängig der Grund für die Vorladung mitgeteilt worden wäre. Diese sei ungefähr sechs Wochen nach dem ihm vorgeworfenen Vorkommnis erfolgt. Das