(Onlineportal) aufgeschaltet gewesen sei. Sie sei nach dem Gesagten am 30. August 2016 ergangen und habe die Aufschaltung eines Inserats für 60 Tage betroffen. Man müsse sich daher fragen, wie es überhaupt soweit habe kommen können, dass sich unbekannte Personen an den Beschuldigten gewandt hätten, um mit seinem Motorrad eine Probefahrt machen zu können. Auch diesbezüglich habe der Beschuldigte keine plausible Erklärung geliefert.