Auf Frage habe der Beschuldigte weiter ausgeführt, nicht bestätigen zu können, dass Kollegen gefahren seien. Es sei wahrscheinlicher, dass «die Leute gefahren sind, die eine Probefahrt gemacht haben» (pag. 107). Er könne nicht mehr sagen, was er selber an diesem Tag gemacht habe. Für ihn «in Zusammenhang mit dem Radar» ergebe sich die «Vermutung», dass er nach Hause gegangen sei, um jemandem den Töff für die Probefahrt zu geben (pag. 108). Diese Annahme, welcher auch die Vorinstanz zu folgen scheine, sei jedoch geradezu unmöglich: