Dass der fast ein Jahr nach der Tatbegehung ebenfalls sichergestellte aktuelle Helm des Beschuldigten nicht (mehr) derselbe sei, vermöge ihn weder zu belasten noch zu entlasten. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte sodann klar bestritten, am Tattag der Lenker des Motorrads gewesen zu sein. Anders als zuvor habe er somit nicht mehr angegeben, nicht mehr zu wissen, ob er nicht doch selbst gefahren sei. Diese Gewissheit rund 19 Monate nach dem Ereignis erstaune, wenn man demgegenüber seine tatnächsten Aussagen berücksichtige. Auf Frage habe der Beschuldigte weiter ausgeführt, nicht bestätigen zu können, dass Kollegen gefahren seien.