6 die Behauptung, er habe sein Motorrad an zahlreiche unbekannte Personen übergeben, ohne zumindest eine Telefonnummer zu notieren (pag. 174 f.). Darüber hinaus sei die Sicherstellung der Motorradjacke des Beschuldigten ein weiteres starkes Indiz: Es sei unbestritten, dass der fehlbare Lenker die Jacke des Beschuldigten getragen habe. Auch diese wolle der Beschuldigte dem unbekannten Dritten ausgeliehen haben. Dass der fast ein Jahr nach der Tatbegehung ebenfalls sichergestellte aktuelle Helm des Beschuldigten nicht (mehr) derselbe sei, vermöge ihn weder zu belasten noch zu entlasten.