Nicht nachvollziehbar sei, weshalb er die Polizei nicht bereits im August 2016 darüber informiert habe, hätte sich die Bekanntgabe dieser Information, die in erster Linie ihm dienlich gewesen wäre, doch geradezu aufgedrängt. Ausserdem wären damals allfällige weitere Ermittlungshandlungen noch möglich gewesen. Auch der Beschuldigte selbst hätte durch Überprüfung seiner Anruflisten, E-Mails etc. dazumal wesentlich dazu beitragen können, den Lenker zu ermitteln, zumal davon ausgegangen werden müsse, dass der angebliche Probefahrer in irgendeiner Art und Weise Kontakt mit dem Beschuldigten aufgenommen habe. Stattdessen habe er es vorgezogen, rund neun Monate zu schweigen.