So werde der Führerausweis erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben habe, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kenne und die Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gelte, sicher zu führen verstehe (Art. 14 Abs. 1 SVG). Der Führerausweis werde ihm nur unter der Bedingung des gesetzeskonformen Verhaltens ausgestellt. Es würden ihn damit neben den Verhaltenspflichten vielfältige Auskunftspflichten gegenüber