Der Beschuldigte habe gemäss der Arbeitszeiterfassung bei seinem Arbeitgeber am 23. Juni 2016 um 08.30 Uhr in Zollikofen ausgestempelt. Die aus der Anzeige hervorgehende Annahme der Polizei, der Beschuldigte sei von zu Hause aus in Richtung der Radaranalage gefahren, werde durch diese Arbeitszeitrapporte widerlegt. Die Fahrt vom Arbeitsort des Beschuldigten zur Radaranlage betrage gemäss Google Maps Ausdruck (pag. 104) mindestens 27 Minuten. Bei einer Fahrt mit normaler Geschwindigkeit wäre der Beschuldigte somit frühestens um 08.57 Uhr am Radar vorbeigefahren, dieser sei aber bereits um 08.49 Uhr ausgelöst worden.