Der Beschuldigte habe dafür, dass der auf den Radaraufnahmen abgebildete Fahrer seine Jacke trage, eine nachvollziehbare Erklärung abgeben können. Er habe sein Motorrad verkaufen wollen und zu diesem Zweck Inserate geschaltet. Das Motorrad sei am 22. August 2016 verkauft und am 25. August 2016 ausgelöst worden; die Aussage des Beschuldigten, wonach er sein Motorrad acht bis neun Kaufinteressenten zur Probefahrt zur Verfügung gestellt habe, sei somit glaubhaft. Ebenso die Aussage, dass er mehreren Interessenten seine Motorradjacke ausgeliehen habe, weil diese nicht die nötige Ausrüstung dabei gehabt hätten.