8. Sachverhalt 8.1 Unbestrittener Sachverhalt Das Motorrad mit Kennzeichen C.________ (Nummer) wurde am 23. Juni 2016 um 08.49 Uhr in Diessbach bei Büren, Bürenstrasse, mit 93 km/h (nach Abzug) statt der erlaubten 60 km/h gemessen (vgl. Fallprotokoll – Geschwindigkeit, pag. 21 ff.). Der Beschuldigte bestreitet nicht, zum Zeitpunkt der Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung der Halter des auf den Radaraufnahmen abgebildeten Motorrades mit dem erwähnten Kontrollschild gewesen zu sein (pag. 6 Z. 16 ff.). Unbestritten ist auch, dass es sich bei der auf den Radaraufnahmen erkennbaren Motorradjacke (vgl. pag. 21 f., pag.