7. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 6. September 2017 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 6. September 2017 (pag. 57) zum Vorwurf gemacht, er habe am 23. Juni 2016 um 08.49 Uhr auf der Bürenstrasse in Diessbach bei Büren mit dem Motorrad mit Kontrollschild C.________ (Nummer) die allgemeine, fahrzeugbedingte oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen um 33 km/h überschritten.