Der Beschuldigte seinerseits beantragt im Berufungsverfahren mit Stellungnahme vom 5. Juli 2018 Folgendes (pag. 201): «1. Die von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern am 6. Februar 2018 gegen das von der Gerichtspräsidentin D.________ vom Regionalgericht Bern Jura – Seeland [recte: Berner Jura-Seeland] am 31. Januar 2018 gefällte Urteil eingelegte Berufung sei abzuweisen; 2. Folglich sei das Urteil vom 31. Januar 2018 der Gerichtspräsidentin D.________ vom Regionalgericht Bern Jura – Seeland [recte: Berner Jura-Seeland] vollumfänglich zu bestätigen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.»