(Bank) - eine Kreditkarte Mastercard, gültig bis 01/20 der R.________ (Bank) - eine Kreditkarte Visa, gültig bis 10/18 der R.________ (Bank) 3.2. Die beschlagnahmten diversen Notizen und Notizbücher würden als Beweismittel bei den Akten belassen. 3.3. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag von CHF 39.00 werde eingezogen (Art. 70 StGB) und zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gewerbsmässig und bandenmässig begangen