30 Für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 11. September 2018 (pag. 801 f.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, festgesetzt. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von insgesamt 13 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 2‘600.00, was zuzüglich des Reisezuschlags, der Auslagen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer CHF 3‘603.65 ergibt, welche Rechtsanwalt B.________ durch den Kanton Bern auszurichten sind.