zu qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Freiheitsstrafe von ca. 18 Monaten auszusprechen. Im Rahmen der Asperation erachtet das Gericht eine Erhöhung der Einsatzstrafe um insgesamt 9 Monate (Asperationsfaktor aufgrund gleichem Rechtsgut 50%) als angemessen, was eine asperierte Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten von 6¼ Jahren ergibt. 18. Täterkomponenten Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag.