28 gemisch bei einem Reinheitsgrad von 43,5 % Hydrochlorid). Eine solche Menge würde gemäss Tabelle Hansjakob einem Strafmass von mindestens 24 Monaten entsprechen. Strafmindernd wirkt sich aus, dass die Beschuldigte die Widerhandlung nicht selber beging, sondern «lediglich» dazu anstiftete, weshalb die Kammer von einem, einem noch leichten objektiven Tatverschulden entsprechenden Strafmass von 18 Monaten ausgeht. Was das subjektive Tatverschulden anbelangt, so hält die Kammer fest, dass die Beschuldigte mit direktem Vorsatz handelte.