Sie zog mit anderen Worten eine zusätzliche Person in den Drogenhandel hinein. Dass C.________ bis zu ihrer Verhaftung unter fünf Malen schliesslich nicht weniger als 2 Kilogramm reines Kokain transportierte ist indessen weitgehend zufällig. Wie viel tatsächlich importiert wurde, lag nämlich nicht mehr im Einflussbereich der Beschuldigten. Dafür, dass sie nach einer ersten Einfuhr weiter auf die Kuriertätigkeit, insbesondere auf die Häufigkeit der Transporte, Einfluss genommen hätte, gibt es keine Hinweise. Dies lag eindeutig in der Kompetenz von E.________. Es geht deshalb nicht an, die ganze, letztlich von C.______