17. Asperation 17.1 Tatkomponenten Unter dem Titel objektives Tatverschulden hält die Kammer fest, dass die Beschuldigte gemäss Beweisergebnis mit einiger Intensität auf C.________ einwirkte; sie tätigte den ersten Anruf, stellte ihr einen namhaften finanziellen Anreiz in Aussicht und zeigte ihr anschliessend sämtliche Details des Drogentransportes. Sie lernte C.________ quasi an und war dafür besorgt, dass diese überhaupt als Kurierin ins Drogengeschäft einstieg und einen ersten Transport tätigte. Sie zog mit anderen Worten eine zusätzliche Person in den Drogenhandel hinein.