Zudem konnte die Beschuldigte mit dem gesamthaft erwirtschafteten Erlös aus ihrer Kuriertätigkeit weitgehend ihren Lebensunterhalt bestreiten, insgesamt erzielte sie einen Gewinn von EUR 24‘150.00. Zufolge Mehrfachqualifikation ist somit eine Straferhöhung um 6 Monate vorzunehmen. Zusammengefasst erweist sich das objektive Tatverschulden von A.________ somit gemessen an anderen denkbaren und von der Kammer beurteilten Fälle als knapp mittelschwer. Angesichts des Strafrahmens von mindestens einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe bewegt sich die Strafe dafür im Bereich von 5 ½ Jahren.