Die Einfuhr wurde im internationalen Kontext durch eine komplexe Organisation, in welche die Beschuldigte eingebunden war, durchgeführt. Auch wenn die Beschuldigte als Kurierin in der Organisation der Drogenbande nicht zuoberst in der Hierarchie stand, war sie für das Geschäft unverzichtbar und hielt dieses am Laufen. Zudem konnte die Beschuldigte mit dem gesamthaft erwirtschafteten Erlös aus ihrer Kuriertätigkeit weitgehend ihren Lebensunterhalt bestreiten, insgesamt erzielte sie einen Gewinn von EUR 24‘150.00. Zufolge Mehrfachqualifikation ist somit eine Straferhöhung um 6 Monate vorzunehmen.