Das Strafmass erhöht sich so auf knapp 6 Jahre Freiheitsstrafe. Bei ausländischen Kurieren, die ein hohes Risiko und einen kleinen Lohn (10 Gramm reines Kokain hat einen Wert von mindestens CHF 1‘000.00, davon entfallen lediglich rund CHF 30.00 als Transportlohn) haben, werden regelmässig Abzüge in der Grössenordnung von 20% vorgenommen (vgl. dazu auch die Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 792). Kuriere sind zwar rechtlich Mittäter, jedoch deutlich weniger engagiert als die Hauptorganisatoren.