De facto wird damit eine Strafminderung für die Kategorien der kleinsten gehandelten qualifizierten Mengen eingeführt, während diese Unterschiede umso weniger stark ins Gewicht fallen, je höher die gehandelten Mengen sind. Nach dem Gesagten sieht sich die Kammer nicht veranlasst, von der bisherigen Praxis abzuweichen und orientiert sich für die Strafhöhe an der ursprünglichen Tabelle Hansjakob. Die Beschuldigte führte über einen längeren Zeitraum von beinahe drei Jahren – mit einem kurzen Unterbruch, während welchem ihre Kollegin C.________ die Arbeit übernahm – regelmässig Kokain in die Schweiz ein.