16. Einsatzstrafe 16.1 Tatkomponenten 16.1.1 Objektives Tatverschulden Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Praxisgemäss zieht die Kammer daher bei Betäubungsmitteldelikten die sog. Tabelle Hansjakob (vgl. in FINGER- HUTH/TSCHURR, Kommentar BetmG, N. 30 zu Art.