in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 792). 10.4 Beweisfazit Zusammenfassend kommt die Kammer aufgrund der vorgenommenen Aussagewürdigung und der zahlreichen, die Beschuldigte stark belastenden objektiven Beweismittel zum Schluss, dass die Beschuldigte nicht nur den zugestandenen Transport vom 18./19. November 2016, sondern in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis am 14. November 2016 auch 23 weitere Transporte von Spanien in die Schweiz durchführte.