Zugunsten der Beschuldigten ist deshalb davon auszugehen, dass sie pro Transport jeweils nicht mehr als 35 Fingerlinge schlucken konnte. Gemäss dem Forensisch-chemischen Abschlussbericht des IRM vom 22. Dezember 2016 beinhalteten die von der Beschuldigten transportierten Fingerlinge je zwischen 9,9 und 10,4 Gramm Kokaingemisch, der Reinheitsgrad des transportierten Kokaingemischs lag bei 42 % bzw. 45 % Cocain Hydrochlorid (pag. 87). Die Kammer nimmt mit der Vorinstanz zu Gunsten der Beschuldigten an, dass die von ihr in der fraglichen Zeit transportierten Fingerlinge je 10 Gramm wogen und einen Reinheitsgrad von 43,5 % Cocain Hydrochlorid aufwiesen (vgl. pag.