Einige Stunden später wurde sie im Zug von Zürich nach Lausanne am Bahnhof Biel von der Polizei angehalten und festgenommen, wobei in der Folge die 45 Kokainfingerlingen in ihrem Magen- Darm-Trakt bzw. in ihrer Vagina festgestellt wurden (vgl. den Berichtsrapport vom 19. November 2016, pag. 63 ff.). Im Sinne eines Zwischenfazits ist beweiswürdigend festzuhalten, dass die Beschuldigte jeweils von Italien in die Schweiz reiste, hier das Geld aus dem Verkauf des Kokains einsammelte, mit dem Flugzeug (meistens ab Genf) nach Madrid flog, dort im Haus von E.________ die Kokainfingerlinge schluckte und mit einem weiteren Flug von Madrid in die Schweiz (meistens nach Zürich) zurückkehrte.