707, S. 29 Urteilsbegründung). Auch der Würdigung der objektiven Beweismittel durch die Vorinstanz kann sich die Kammer grundsätzlich anschliessen, es wird vorab darauf verwiesen (vgl. pag. 708 ff., S. 30 ff. Urteilsbegründung). Sowohl die Videoüberwachung als auch die erhobenen Flugdaten, aus denen sich mehrfach Übereinstimmungen ergeben,