In fundamentalstem Widerspruch stehen die Aussagen der Beschuldigten sodann zu denjenigen von C.________ (vgl. dazu die nachfolgende Würdigung), wobei die Kammer aber bereits ohne deren Einbezug explizit feststellt, dass die Aussagen der Beschuldigten insgesamt in sich widersprüchlich, grösstenteils nicht logisch sind und im Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln stehen, mithin nicht glaubhaft sind. Was sodann die Aussagen von C._____