Hinzu kommt, dass in der heutigen Zeit sehr viel plausibler ist, dass die Beschuldigte die Miete überwiesen hätte, wenn es denn tatsächlich so gewesen wäre, dass sie diese für ihre Freundin hätte bezahlen müssen, zumal sie sich diesfalls die kostspielige Reise hätte sparen können. Nebst den Widersprüchen in den Aussagen der Beschuldigten und des Umstandes, dass die Aussagen teilweise eben auch schlicht nichtssagend sind oder zumindest keinen Sinn ergeben, stimmen diese auch nicht mit den erhobenen objektiven Beweismitteln überein.