___ äussern. Bezeichnenderweise begann sie aber bereits nach der fünften Frage an C.________, als diese immer mehr Details über sie, die Beschuldigte, betreffend Herkunftsort in Nigeria, Wohnadresse in Italien usw. bekannt gab, zu weinen (pag. 218 Z. 157 ff. und pag. 221 Z. 276 f.). Auch in dieser Situation war die Beschuldigte offensichtlich am Ende ihres Lateins. Nach Ende der Konfrontationseinvernahme mit C.________ gab die Beschuldigte am 30. März 2017 dann erstmals zu Protokoll, sie habe einen Freund gehabt, der