Gegen Ende der Befragung vom 17. März 2017 zeigt sich dann besonders deutlich, dass die Beschuldigte mit dem Rücken zur Wand stand; auf Vorhalt der 25 Flüge von Madrid nach Zürich begann sie zu weinen, bestritt pauschal, nicht sie habe diese Flüge gemacht, verstieg sich zur Behauptung, jemand anderes habe ihre Dokumente genommen und stellte die Gegenfrage, woher sie denn das Geld gehabt haben sollte, um all diese Reisen zu machen (vgl. pag. 199 Z. 385 ff.).