11 Fall habe sie aber auf diesen Reisen keine Drogen transportiert (pag. 193 Z. 67 ff.). Auf Vorhalt des Fotos der Videoüberwachung vom 2. Oktober 2016 (pag. 205) gab die Beschuldigte zu Protokoll, sie sei vielleicht in die Schweiz gekommen, um etwas zu kaufen oder um die Miete der Wohnung zu bezahlen (pag. 193 Z. 94 ff., pag. 194 Z. 111). Auch was der Grund für die Flüge vom 4. Oktober 2016 von Genf nach Madrid und vom 7. Oktober 2016 von Madrid nach Zürich war, konnte die Beschuldigte nicht nachvollziehbar erklären, sie gab an, sie könne sich nicht an diese Flüge erinnern (pag. 194 Z. 122 ff.