191 ff.) begann die Beschuldigte dann ihre Aussagen so gut es ging den Ermittlungsergebnissen anzupassen, wobei sie sich zunehmend in Widersprüche verwickelte und/oder auf die diversen Vorhalte keine bzw. keine schlüssigen Antworten zu geben vermochte. So konnte sich die Beschuldigte auf Vorhalt der erhobenen Flugdaten, wonach sie am 4 Oktober 2016 von Genf nach Madrid und am 7. Oktober 2016 von Madrid nach Zürich geflogen war, angeblich an nichts mehr erinnern und führte aus, es passiere manchmal, dass sie reise, um Besuche zu machen oder günstige Sachen zu kaufen, auf jeden