Offensichtlich ging es der Beschuldigten darum, möglichst wenige Bezugspunkte zur Schweiz und zu Spanien offenbaren zu müssen (vgl. pag. 169 Z. 311 f.: «Je ne suis pas venue en Suisse depuis l’Espagne depuis plusieurs années et je ne suis pas allée en Espagne depuis la Suisse depuis plusieurs années»). Bereits bei der Hafteröffnung korrigierte sie ihre Angaben zu den Einreisen in die Schweiz und sagte nun, sie sei in ihren Ferien manchmal zu L.________ in die Schweiz gekommen und sei dann wieder nach Italien zurückgegangen (pag. 11 Z. 75 ff.). Am 23. Januar 2017 räumte sie gegenüber der Polizei ein, möglicherweise sei sie einmal von Spanien in die Schweiz eingereist (pag.