pag. 166 Z. 115 ff.]; in der Schweiz sei sie seit 2010 nur zwei oder drei Mal gewesen, um für H.________ bzw. L.________ die Miete zu bezahlen [pag. 166 Z. 160 f., pag. 167 Z. 174 und Z. 186 f.]) oder auch betreffend ihre berufliche Situation und finanziellen Verhältnisse (Arbeitgeber konnte die Beschuldigte keinen angeben, sie arbeitete in Italien angeblich schwarz bzw. unregelmässig [pag. 165 83 ff.]). Offensichtlich ging es der Beschuldigten darum, möglichst wenige Bezugspunkte zur Schweiz und zu Spanien offenbaren zu müssen (vgl. pag.