_, indem die Flüge entweder über seine Email-Adresse gebucht wurden oder über eine Telefonnummer, welche ihm im Rahmen der Ermittlungen zugeordnet werden konnte. Die Flüge wurden immer relativ kurzfristig, d.h. maximal drei Tage vor der Reise, reserviert (vgl. die umfassenden Editionen bei der I.________ (Fluggesellschaft) [pag. 260], bei der K.________ (Fluggesellschaft) [pag. 264 ff.] und bei der J.________ (Fluggesellschaft) [pag. 551 ff.]). Aus den Passagierangaben der J.________ (Fluggesellschaft) ist zudem ersichtlich, dass die die Beschuldigte am 11. Dezember 2015 zusammen mit C.________ an Bord des gleichen Fluges