Diese Flüge fanden, mit einer Ausnahme (Mittwoch) immer freitags, samstags oder sonntags statt. Die Hinflüge (von Genf nach Madrid) fanden auch wochentags statt. Die Beschuldigte wechselte zwar zwischen den Fluggesellschaften I.________ (Fluggesellschaft), J.________ (Fluggesellschaft) und K.________ (Fluggesellschaft) ab, die Route Genf-Madrid, Madrid- Zürich war jedoch seit 2014 dieselbe (vgl. pag. 74); - die Polizei errechnete pro Reise der Beschuldigten von Vicenza (Italien) in die Schweiz, von der Schweiz nach Madrid und von Madrid wieder zurück in die Schweiz durchschnittliche Kosten in der Höhe von CHF 727.00 (vgl. pag.