66 f.) sind Angaben der Beschuldigten erwähnt, welche diese am 21. November 2016 informell gegenüber der Polizei gemacht haben soll. Demnach soll die Beschuldigte angegeben habe, ihr Chef sei «E.________», dessen Freundin H.________ sei die Mieterin der Wohnung an der F.________ (Adresse) und habe für «E.________» die Kokaintransporte zwischen