Der Rapport fasst insbesondere die ersten Erkenntnisse der Anhaltung, der Röntgenuntersuchung und der ersten Einvernahme zusammen. In Bezug auf die bestrittenen Anklagepunkte ist dabei von Bedeutung, dass die Beschuldigte anlässlich ihrer Anhaltung einen Schlüsselbund mit einem Schlüssel für die Wohnung an der F.________ (Adresse) in Biel sowie drei [sic!] Mobiltelefone auf sich trug. In der ersten polizeilichen Einvernahme vom 19. November 2016 um 03:38 Uhr machte sie aber unter anderem geltend, sie habe zum allerersten Mal einen solchen Transport ausgeführt und ein gewisser «G._____